Helfen & Spenden

Anni Hofmann Stiftung Spenden

Hoffnung braucht Forschung
Helfen Sie mit. Jede Spende zählt.

Die Förderung der Forschung an Glioblastomen wird durch die finanziellen Mittel möglich gemacht, die seitens der Stifter zur Verfügung gestellt werden. Da sich diese Forschungsvorhaben jedoch über viele Jahre hinziehen und zukünftig durch zusätzliche Projekte ausgeweitet werden sollen, sind unterstützende Beiträge an die Stiftung herzlich willkommen. Auch kleine Summen helfen dabei, diesen tödlichen Tumor besser zu verstehen, um langfristig Therapiemöglichkeiten erarbeiten zu können.
Wenn auch Ihnen die Förderung der Forschung an Glioblastomen ein Anliegen ist, so können Sie durch Spenden, aber auch durch Anregung bzw. Empfehlung an Patienten und Bekannte die Arbeit der Anni Hofmann Stiftung unterstützen.

Spenden können im üblichen Rahmen steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu einer Spendensumme von 300 EURO reicht ein Zahlungsbeleg als steuerlicher Nachweis, darüber hinaus senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zu. Dafür geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten bei der Spende an oder schicken Sie uns eine Anforderung einer Steuerbescheinigung mit Ihren Kontaktdaten per Mail.

Kondolenz-Spende

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen ein schmerzlicher Verlust und eine enorme Belastung. Statt Kränzen oder Blumen können Sie anlässlich der Trauerfeier und Beerdigung im Gedenken an den verstorbenen um Spenden für die Anni Hofmann Stiftung bitten.

Bereits in der Traueranzeige können Sie die Bankverbindung der Stiftung mitteilen und das mit uns vereinbarten Stichwort als Verwendungszweck angeben – zum Beispiel „In Erinnerung Max Mustermann“. Nur mit Hilfe des Stichworts können wir die Einzelspenden Ihrer Spendenaktion richtig zuordnen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine Namen der Spender übermitteln. Gerne erhalten Sie von uns die Gesamthöhe der eingegangenen Spenden.

Für weitere Informationen und zu Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Anni-hofmann Stiftung Testament, Erbschaft

Erbschaft

Sie möchten die Anni Hofmann Stiftung in Ihrem Testament bedenken? Das ehrt uns und macht uns glücklich.

Sie können sich sicher sein, dass Ihr Erbe bzw. Vermächtnis ausschließlich für die Erforschung von Glioblastomen verwendet wird, da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt und von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist.

Eine Voraussetzung für eine Vererbung bzw. ein Vermächtnis ist ein wirksames Testament. Im Grundsatz existieren zwei Möglichkeiten: Das eigenhändig geschriebene und unterschriebene Testament (§ 2247 BGB) oder das sogenannte öffentliche Testament, bei dem ein Notar Ihren letzten Willen unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Vorschriften in Form einer Urkunde niederlegt (§ 2232 BGB).

Anni Hofmann Stiftung Unternehmensspende

Als Unternehmen spenden

Immer mehr Unternehmen sind auf der Suche nach Projekten, mit denen sie sich identifizieren und einen gesellschaftlichen Beitrag leisten können. Die Anni Hofmann Stiftung bietet diesen Unternehmen die passende Möglichkeit.

Möchten Sie Ihr gesellschaftliches Engagement durch Ihre Unterstützung der Anni Hofmann Stiftung für die interne und externe Kommunikation nutzen, stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne entwickeln wir mit Ihnen konkrete gemeinsame Projekte.

Für weitere Informationen und zu Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.